Yachtschule MyWay
SBF-Binnen SBF-See SKS LRC SRC UBI

Schulordnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen angebotenen sportlichen Veranstaltungen kann, wer mind. 7 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen die schriftliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten.

2. Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Sie wird dadurch für den Anmeldenden verbindlich. Die Verbindlichkeit für die Yachtschule besteht erst nach Eingang des geforderten Kurspreises sofern keine schriftliche Kursabsage durch sie erfolgt ist.

3. Bei Nichterreichen der vorgegebenen Teilnehmerzahl * ist die Yachtschule MY WAY dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Sie ist ebenfalls berechtigt zurückzutreten, sofern die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesen Fällen (höhere Gewalt ausgenommen) erstattet die Yachtschule den bezahlten Kurspreis anteilsmäßig zu den nicht erbrachten Kursleistungen. Weitere Ansprüche gegen die Yachtschule MY WAY können nicht geltend gemacht werden.

4. Für die Teilnahme an Kursen, Törns etc gilt generell, dass für den Rechnungspreis an einem sportlichen Unternehmen teilgenommen wird. Technische Schäden und unvorhersehbare Umstände können zu Unterbrechungen führen. Bei vorgenannten Unterbrechungen besteht kein Regressanspruch gegen die Yachtschule MY WAY. Die Yachtschule ist natürlich stets bemüht, im Rahmen der Möglichkeiten die vorgenannten Unterbrechungen zu vermeiden.

5. Schwimmwesten und weitere vorgeschriebene Sicherheitsausrüstungen werden von der Yachtschule in entsprechender Anzahl gestellt. Die Schwimmwesten müssen auf den Booten und Stegen getragen werden. Wasserdichte Bekleidung (ölhose, -jacke, Turnschuhe oder Gummistiefel) ist wenn erforderlich mitzubringen.

6. Prüfungen vor den Amtlichen Prüfungsausschüssen des Deutschen Seglerverbandes oder des Deutschen Motoryachtverbandes erfolgen ausschließlich nach deren Bedingungen. Für die Organisation der Prüfung ist eine rechtzeitige Anmeldung mit allen notwendigen Unterlagen erforderlich. Die jeweils geplanten Prüfungstermine werden nach Klärung bekannt gegeben. Bei Prüfungsanmeldung fallen durch den DSV/DMYV Prüfungsgebühren an, die vom Anmeldenden zu tragen sind. Die jeweilige Höhe der Gebühren kann bei der Schule erfragt werden. Bei Nichtzulassung zur Prüfung wegen nicht erfüllter Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren.

7. Die Haftung der Yachtschule erfolgt ausschließlich im Rahmen der abgeschlossenen Berufsgenossenschaftlichen Versicherungen. Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen einer Rücktritts-, Unfall-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung abzudecken, empfiehlt die Yachtschule, eigene Vorsorge zu treffen.

8. Einweisungen in den Schulablauf, Knotenkunde, Spleissen, Aufklaren und Saubermachen der Boote sind zeitlicher Bestandteil des Praxisprogramms.

9. Für Kursunterbrechungen, -abbrüche oder ein Nichterscheinen zum gebuchten Kurs durch den Kursteilnehmer besteht kein Ersatzanspruch.

10. Anordnungen des Personals der Yachtschule ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Kursteilnehmer den Anweisungen wiederholt nicht nach, so kann er vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche bestehen nicht.

11. Entfällt

12. Gerichtsstand und Gerichtsort ist Nordenham.

Stand 05.02.2012

*Praxisprogramme und Sonderausbildungen 3 Personen