Funkzeugnisse LRC und SRC
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis "SRC" (Short Range Certificate)
Dies ist der richtige Schein für den typischen Küstenskipper in Europa. Das SRC berechtigt zur Teilnahme am Seefunkdienst im UKW-Bereich (Sprechfunk und GMDSS). Es ist auf Schiffen gültig welche nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegen, also für die Sportschifffahrt das richtige.
Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk “UBI”
Dieses Funkzeugnis benötigen Sie um am Binnenschifffahrtsfunk teilzunehmen.
Allgemein gültiges Funkbetriebszeugnis “LRC” (Long Range Certificate)
Dies ist der richtige Schein für den Weltenbummler. Das LRC berechtigt zur Teilnahme am gesamten Seefunkdienst, also auch GW und KW (Sprechfunk und GMDSS). Es ist ebenfalls auf Schiffen gültig welche nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegen.
TIPP: Mit den Seefunkzeugniss (SRC) dürfen Sie nicht am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen.
Umgekehrt in der Regel ebenfalls nicht !
Es ist aber möglich das UBI durch eine Ergänzungsprüfung zum SRC zu erweitern. Also erst das Seefunkzeugnis machen und dann zum UBI erweitern.
TIPP: Wenn Sie ein Schiff chartern oder sich von einem Freund leihen - und auf dem Schiff ein Funkgerät installiert ist - benötigen Sie ein entsprechendes Funkzeugnis ! Auch wenn Sie das Gerät gar nicht einschalten möchten: Es ist Pflicht, es zu tun.
Unsere Ausbildung und die Preise:
Wenn SRC bereits vorhanden: